Schulgeld

Wir erheben ein monatliches Schulgeld. Alle wesentlichen Information darüber können Sie der entsprechenden Schulgeldordnung in der Fassung vom 01. Mai 2023 entnehmen.
 

Möglichkeit der Schulgeldreduzierung

Unsere Schule ist offen für alle. Daher informieren wir Sie gern über die Richtlinien zur Minderung des monatlichen Schulgeldes. Der Reduzierungsantrag steht Ihnen zum Download bereit.


Bitte senden Sie den ausgefüllten Schulgeldreduzierungsantrag an unseren Partner, der für uns die Schulgeldverwaltung übernimmt:

fks Förster Krehahn
Steuerberatungsgesellschaft mdB.
Marktstraße 28-31
99084 Erfurt


 

Hinweis zum Nachweis von gezahltem Schulgeld im Rahmen der Einkommensteuererklärung

Seit dem Kalenderjahr 2019 verzichtet die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland unter Anderem aufgrund ökologischer Gesichtspunkte auf die Versendung von Schulgeldbescheinigungen. Gemäß Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungs­verfahrens ist es bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr erforderlich, nachweisende Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen. Darüber hinaus existiert für den Schulträger keinerlei gesetzliche Verpflichtung eine Schulgeldbescheinigung auszustellen. Für den Steuerpflichtigen genügt es, bei seiner Einkommensteuererklärung die Höhe des gezahlten Schulgeldes an entsprechender Stelle im Formblatt „Anlage Kind“ einzutragen. 

In wenigen Einzelfällen bittet das Finanzamt im Rahmen der geltenden Belegvorhaltepflicht um Nachweis, dass das fällige Schulgeld tatsächlich gezahlt wurde. Zu diesem Zweck kann bei Bedarf der Nachweis ganz einfach mit Hilfe der Kontoauszüge sowie einer Kopie des Schulvertrages erbracht werden (Kontoauszug Januar und Dezember bei unveränderter Schulgeldhöhe bzw. zzgl. Auszug Juli und August bei unterjähriger Änderung). Die Finanzämter in Thüringen sind vom Finanzministerium durch den Erlass an die Thüringer Finanzämter hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen dahingehend informiert worden, dass ein Nachweis mittels Kopien der Kontoauszüge und des Schulvertrages geführt werden kann, aber grundsätzlich keine nachweisenden Belege der Einkommensteuererklärung beizufügen sind.

 

Sie haben noch Fragen zu Schulgeld, Reduzierungsanträgen oder Abbuchungen?
Wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns oder die Mitarbeitenden der Steuerberatungsgesellschaft:

Lisanne Mühmer
Telefon: 0361 78 97 18 23
E-Mail: schulgeld@schulstiftung-ekm.de

Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr